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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 47/08 SO   

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https://dejure.org/2008,118368
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 47/08 SO (https://dejure.org/2008,118368)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.07.2008 - L 8 B 47/08 SO (https://dejure.org/2008,118368)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - L 8 B 47/08 SO (https://dejure.org/2008,118368)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 47/08
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl BVerfGE 82, Seiten 30, 38; 73, 330, 335).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 47/08
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl BVerfGE 82, Seiten 30, 38; 73, 330, 335).
  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 47/08
    Dabei verlangt das Gesetz, dass individuelle, auf die Person des abgelehnten Richters bezogene Gründe dargelegt und glaubhaft gemacht sind, die das subjektive Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters rechtfertigen (vgl Bundessozialgericht - BSG , Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9a RVS 5/84 - Breithaupt 1986, Seite 446, Beschluss vom 1. März 1993 - 12 RK 45/92 - NZS, 1993, Seite 231; Meyer-Ladewig, aaO, § 60 Rdnr 7).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 41/03

    Befangenheit eines Richters wegen Terminierungspraxis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 47/08
    Diese Praxis rechtfertigt bei einer vernünftig denkenden Partei auch nicht die Besorgnis, die Richterin sei von vornherein nicht bereit, dem im Rechtsstreit vorgetragenen Anliegen nicht die erforderliche Aufmerksamkeit zu schenken (BGH, Beschluss vom 11. März 2004, VII ZB 41/03).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2007 - L 1 SF 116/07

    Richterablehnung - Zulässigkeit - Wartepflicht - prozessuale Überholung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 47/08
    Allerdings ist ein Ablehnungsgesuch auch nach einer die Instanz beendenden Endentscheidung - ausnahmsweise - weiterhin zulässig, wenn ein Verstoß gegen die gemäß § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 ZPO durch den Befangenheitsantrag ausgelöste Wartepflicht (und damit ein Verfahrensfehler) vorliegt und dieser Verstoß noch zur Zurückverweisung der Sache an das SG gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG in einem Rechtsmittelverfahren führen kann (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2008, L 8 B 44/08 SO , vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 , juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2008 - L 8 B 44/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 47/08
    Allerdings ist ein Ablehnungsgesuch auch nach einer die Instanz beendenden Endentscheidung - ausnahmsweise - weiterhin zulässig, wenn ein Verstoß gegen die gemäß § 60 Abs. 1 SGG iVm § 47 ZPO durch den Befangenheitsantrag ausgelöste Wartepflicht (und damit ein Verfahrensfehler) vorliegt und dieser Verstoß noch zur Zurückverweisung der Sache an das SG gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG in einem Rechtsmittelverfahren führen kann (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2008, L 8 B 44/08 SO , vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2007 - L 1 SF 116/07 , juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2008 - L 8 SO 4/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2008 - L 8 B 47/08
    Der Kläger hat zudem am 19. Mai 2008 im Verfahren L 8 SO 4/08 NZB beantragt, ihm für das Verfahren wegen Zulassung der Berufung gegen das Urteil des SG Hannover vom 14. März 2008 in diesem Rechtsstreit (S 53 SO 93/05) Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
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